AGB

AGB DES FERIENHAUS „HAUS STERNENSTRAND“

Sehr verehrter Gast, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit der Buchung anerkennen. Bei Buchungen über dritte Portale gelten vorrangig die jeweils dort hinterlegten Konditionen, während diese AGB bei Klärung von nicht definierten Aspekten hilfsweise in Kraft bleibt.

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn  die  volle Zahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.  Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises, wird der Zugang zu den Räumlichkeiten nicht gewährt. 

3.  Mietdauer und Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.  Das Mietobjekt wird mit den üblichen Gebrauchsgegenständen vermietet. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung. Diese deckt etwaige Schäden ab.

4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück,  wird dem Mieter der Reisepreis bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietantritt erstattet. Erfolgt der Rücktritt bis eine Woche vor Mietantritt, sind 50% des Reisepreises zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb einer Woche vor Mietantritt sind 75% des Reisepreises zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor Mietantritt oder danach, ist die volle Gebühr zu entrichten. Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters. Gerne helfen wir Ihnen mit Unterlagen zu einer geeigneten Versicherung weiter. Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung gleich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen können, wird dem Mieter der bereits gezahlte Mietpreis erstattet.  Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer, Wasserschäden, Sturmschäden o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der Ferienhausverwaltung anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spüle, Waschbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

10. Rauchen
Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 500 Euro erhoben, da die Räume grundgereinigt werden müssen. Rauchen außerhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit erlaubt.

11. Tierhaltung
Die Mitnahme von Hunden ist gestattet. Es ist die Mitnahme von einem Hund pro Apartment erlaubt. Der Aufenthalt auf den Polstermöbeln, wie auch Betten ist den Hunden untersagt. Sollte eine starke Verhaarung der Polster festgestellt werden, wird nach Auszug eine weitere Gebühr von 50 Euro fällig. Dies wird mit Fotos belegt. Die  Reinigungsgebühr mit Hunden beträgt 100,- Euro.

Hunde, die sich aggressiv gegenüber anderen Hunden oder Gästen zeigen, haben grundsätzlich Leinenpflicht.

Bei Zuwiderhandlung kann dem Hund der Zugang zum Gemeinschaftsgarten untersagt werden.

Die Hinterlassenschaften des Hundes (Kot)  müssen direkt entfernt werden. Wir bitten darum Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. 

12. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

13. Hausordnung
Der Mieter erkennt die Hausordnung bedingungslos mit Leistung der Anzahlung an.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wächtersbach. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Frankfurt am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.